Krankenfahrt auf Rezept: So bekommen Sie Ihre Verordnung
- Fatih Demir
 - 25. Apr.
 - 2 Min. Lesezeit
 
Sie müssen regelmäßig zur Dialyse, zur Therapie oder zu einem wichtigen Arzttermin, können aber nicht selbst fahren? Oft übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Krankenbeförderung. Der Schlüssel dazu ist die 'Ärztliche Verordnung einer Krankenbeförderung', oft auch 'Transportschein' genannt. Wir von Lebensmobil erklären Ihnen, wie Sie diese Verordnung in Lünen erhalten.
Abschnitt 1: Was ist eine "Verordnung einer Krankenbeförderung"?
Erklären Sie: Offizielles Dokument vom Arzt.
Bestätigt die medizinische Notwendigkeit der Fahrt.
Ist die Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse.
Vergleich: Ähnlich wie ein Rezept für Medikamente, nur eben für eine Fahrt.
Erwähnen Sie den Begriff "Transportschein".
Abschnitt 2: Wann brauche ich eine Verordnung?
Erklären Sie: Nicht für jede Fahrt zum Arzt, sondern nur, wenn es medizinisch zwingend notwendig ist (nicht nur aus Bequemlichkeit).
Nennen Sie typische Fälle, die oft genehmigt werden (Beispiele!):
Fahrten zu stationären Behandlungen (Aufnahme/Entlassung Krankenhaus).
Fahrten zu vor- oder nachstationären Behandlungen.
Fahrten zu ambulanten Operationen.
Fahrten zu Serienbehandlungen wie Dialyse, Strahlen- oder Chemotherapie.
Bei Schwerbehinderung mit bestimmten Merkzeichen (aG, Bl, H) oder Pflegegrad 3/4/5 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung (Details ggf. allgemein halten oder auf Kassen verweisen).
Abschnitt 3: Wie bekomme ich die Verordnung von meinem Arzt?
Wichtig: Sprechen Sie Ihren Hausarzt oder behandelnden Facharzt rechtzeitig VOR der geplanten Fahrt an.
Erklären Sie Ihre Situation und warum Sie die Fahrt nicht selbst oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchführen können.
Der Arzt prüft die medizinische Notwendigkeit.
Der Arzt füllt das offizielle Formular aus (oft "Muster 4" genannt).
Stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt sind (Name, Kasse, Grund, Ziel, Art der Beförderung – Sitzend, Rollstuhl etc.).
Abschnitt 4: Ich habe die Verordnung – und jetzt?
Sobald Sie die gültige Verordnung haben, können Sie einen zugelassenen Fahrdienst beauftragen – wie LebensMobil!
Kontaktieren Sie uns rechtzeitig mit den Daten der Verordnung.
Hinweis: Für manche Fahrten (z.B. Serienfahrten, Liegend-/Tragestuhltransporte) ist oft eine vorherige Genehmigung durch Ihre Krankenkasse nötig. Wir unterstützen Sie gerne dabei oder klären, ob diese benötigt wird.
Wir führen die Fahrt dann durch und rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab (abzgl. Ihrer gesetzl. Zuzahlung).
Sie haben bereits eine Verordnung für eine Krankenbeförderung von Ihrem Arzt in Lünen erhalten? Perfekt! Rufen Sie uns unter 02306 99 88 765 an oder nutzen Sie unser Anfrageformular auf www.LebensMobil.de, um Ihre Fahrt mit uns zu planen. Wir sind gerne für Sie da!


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